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Rassismus
Der neue Menschenrechtsbeauftragte hat kürzlich die umwerfende Erkenntnis
gewonnen, dass es Rassismus in Deutschland nicht nur bei den Rechtsextremen gibt, sondern auch von der Nordsee bis zu den Alpen in der Mitte der Gesellschaft. – Daß Rassismus vor allem von oben kommt und mit
Hilfe staatlicher Organisationseit Jahren erfolgreiche Abschiebequoten bewirkt, hat er in verdrängender Weise offenbar noch nicht bemerkt.
Menschlichkeit oder Recht ?
Urteil: Familie muss in die Türkei ausreisen
Ehepaar mit fünf minderjährigen Kindern hat bei Einreise 1994 gelogen
Müssen ausländische Kinder für eine schwerwiegende Lüge ihrer Eltern büßen? Müssen sie ihre Ausbildung in Deutschland abbrechen – und in ein Land ausreisen, dessen Sprache sie nicht sprechen? Diese Fragen haben Koblenzer Richter jetzt beantwortet.
KREISGEBIET/KOBLENZ. Das Urteil wird im Kreis Altenkirchen für hitzige Debatten sorgen: Koblenzer Verwaltungsrichter haben entschieden, dass ein türkisch-kurdisches Ehepaar mit fünf minderjährigen Kindern aus Deutschland in die Türkei ausreisen muss. Das Paar und die Kinder haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis – obwohl sie teilweise seit mehr als zehn Jahren im Gebhardshainer Land leben. Im schlimmsten Fall wird die Großfamilie auseinandergerissen.
Mit seinem Urteil wies das Verwaltungsgericht die Klage der Familie ab und gab der Altenkirchener Kreisverwaltung recht. Sie hatte der Familie die Aufenthaltserlaubnis versagt. Denn das Ehepaar machte bei der Einreise vor knapp 16 Jahren absichtlich falsche Angaben über seine Herkunft.
Jens Dieckmann, der Anwalt der Familie, will das Urteil per Berufung anfechten. „Man darf die fünf Kinder nicht für Fehler ihrer Eltern in Sippenhaft nehmen!“, sagt er. „Die Kinder wuchsen hier auf, sind prächtig integriert und sprechen gut Deutsch. Aber sie waren nie in der Türkei, das Land ist ihnen völlig fremd.“
Hintergrund: 1994 reist das Ehepaar mit fünf Kindern nach Deutschland ein und beantragt Asyl. Das Paar behauptet: Die ganze Familie stamme aus dem Libanon, hätte aber keine Staatsangehörigkeit und keinen Pass. Deutsche Behörden bringen die Familie im Kreis Altenkirchen unter.
Ende 1994 lehnt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Asylanträge der Familie ab. 1995 wird die Entscheidung unanfechtbar – seither muss die Familie eigentlich ausreisen. Doch das Paar bleibt hier, bekommt weitere vier Kinder.
Der Mann und die Frau behaupten, die Familie hätte keine Ausweise und könne auch keine beschaffen. Auch dem Kreis Altenkirchen gelingt dies nicht. Der weitere Aufenthalt der Familie wird fortan „geduldet“. Denn ohne Ausweis wird aus Deutschland niemand abgeschoben.
2005 wird zum Schicksalsjahr der Familie: Der Kreis Altenkirchen erhält einen anonymen Brief. Er deckt auf, dass die Familie seit elf Jahren lügt: Die Eltern und fünf Kinder sind nicht staatenlos, sie haben die türkische Staatsangehörigkeit. Sie leben hier unter falschem Namen. Die Eltern geben alles zu. Das Amtsgericht Altenkirchen verurteilt sie wegen mittelbarer Falschbeurkundung zu 500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze).
Ende 2005 beantragt das Paar eine Aufenthaltserlaubnis für einen Teil der Familie. Der Kreis lehnt ab. Begründung: Das Paar log bei der Einreise. Und es verhinderte die Abschiebung der Familie, indem es sich nicht genug um ausländische Pässe bemühte.
Die Situation heute: Der Kreis will, dass die Eltern und ihre fünf minderjährigen Kinder ausreisen. Sobald sie Pässe haben, will er sie notfalls gegen ihren Willen abschieben. Aber: Drei erwachsenen Kindern erteilte er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis). Bei einem erwachsenen Kind ist die Lage noch unklar.
Das Koblenzer Gericht urteilte: Die minderjährigen Kinder „müssen sich (…) die Täuschungen ihrer Eltern zurechnen lassen“. Es sei rechtens, wenn sie und ihre Eltern keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Hartmut Wagner
RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Freitag, 11. Juni 2010, Seite 11
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Türkische Familie will hierbleiben
Ehepaar aus dem Kreis lebt mit seinen Kindern seit 15 Jahren in Deutschland – Wegen Aufenthaltserlaubnis vor Gericht
Noch ist nicht klar, wie in diesem Fall Recht gesprochen wird. Denn was wiegt schwerer? Die Lügen und Tricks der Eltern? Das zähe deutsche Rechtssystem – oder am Ende doch die menschliche Seite?
KOBLENZ/KREISGEBIET. Eine komplette Familie – Vater, Mutter, drei Mädchen und drei Jungen – reiste gestern aus dem Kreis Altenkirchen zum Verwaltungsgericht nach Koblenz und nahm im Sitzungssaal Platz. Ihr ganzes Wohl und Weh liegt derzeit in den Händen der Gerichtsbarkeit. Die Eltern stammen aus der Türkei, leben seit 15 Jahren in Deutschland und haben für sich und ihre Kinder aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Der Kreis Altenkirchen verweigert aber seine Zustimmung und stellt fest, die Familie sei nach einem gescheiterten Asylverfahren bereits seit März 1995 unanfechtbar ausreisepflichtig. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht versucht die Familie, die Aufenthaltserlaubnis durchzusetzen. Nun wurde der Fall aufgerollt und ausführlich erörtert. Die Entscheidung steht noch aus. Das Urteil wird in Kürze gefällt und den Prozessbeteiligten schriftlich mitgeteilt.
Die Vorgeschichte ist verwickelt und von Anfang an mit Täuschungsversuchen behaftet. Das fing schon 1994 bei der Einreise der Eltern an. Sie behaupteten, sie seien staatenlose Kurden aus dem Libanon, und beantragten Asyl. Trotz eines ablehnenden Bescheids wurden sie nicht abgeschoben. Vor fünf Jahren kam heraus, dass die Eltern gelogen hatten und in Wirklichkeit Türken sind. Wegen Falschbeurkundung wurden sie bereits zu einer Geldbuße von 50 Tagessätzen verurteilt. Auch haben sie von sich aus wenig zur Bereinigung ihrer Angelegenheiten beigetragen und meistens nur auf Betreiben der Behörden gehandelt. Sie haben nach und nach drei verschiedene Familiennamen ins Spiel gebracht und die Nachregistrierung der vier in Deutschland geborenen Kinder in der Türkei verzögert. Obwohl sie seit 15 Jahren in Deutschland leben, haben sie es nicht geschafft, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu sichern. Unterm Strich habe der Staat schon mehr als 500 000 Euro für die Familie zahlen müssen.
Der Rechtsanwalt der Familie meinte, eine Abschiebung in die Türkei würde einen kompletten Neuanfang bedeuten – und das in einem Land, dessen Sprache sie nicht beherrschen. Denn beide Elternteile stammen aus einer Region, wo Arabisch gesprochen wird. Weder sie noch ihre Kinder beherrschten die türkische Sprache, was für eine Integration entscheidend sei. Sie seien in Deutschland zwar “wirtschaftlich schwach” integriert, hätten aber ihren Platz gefunden und verfügten über Fürsprecher aus Schul- und Kollegenkreisen. Drei ältere Kinder seien bereits in Ausbildung und hätten eine Niederlassungserlaubnis.
Alles das wird in das Urteil des Verwaltungsgerichts einfließen, wobei gestern schon klar wurde, dass es keine gefestigte Rechtsprechung zu solchen Fällen gibt. Zitiert wurde eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wonach Abschiebungen dann unverhältnismäßig sind, wenn sich die Abgeschobenen in die Gegebenheiten ihres Herkunftslandes nicht einfügen werden. (ike)
RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Dienstag, 16. März 2010, Seite 11
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